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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit Ihrer Anmeldung zu einem Lehrgang/Törn werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.

Diese Geschäftsbedingungen werden fortlaufend aktualisiert und den Gegebenheiten sowie den

rechtlichen Veränderungen ohne eine weitere Ankündigung angepaßt.

 

1.a   Anmeldung zu einem Kurs, Theorie und/oder Praxis, e-Learning.

Eine Anmeldung zu einem Theoriekurs, einer Binnenpraxisausbildung oder einem See-Törn ist nur schriftlich oder im laufenden Kurs auch als mündliche Zusage verbindlich möglich. Die Anmeldung wird mit dem Eingang des unterzeichneten Formulars (auch zu Kursbeginn möglich) des Prüfungsantrages und/oder der Anzahlung verbindlich. Wir bestätigen diesen Eingang auf Wunsch auch gerne schriftlich. Alle Kursgebühren sind innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung, jedoch spätestens 4 Wochen vor Kursende/Törnbeginn zu begleichen.

Bei den Kursen: SBF Binnen/See, Segel und Motor, Funksprechzeugnis UBI und SRC, ist ein e-Learning in Ihrem Kursprogramm und in der Kursgebühr bereits inkludiert. Der Zugang wird durch Waterworld eingerichtet, die Zugangsdaten werden dem Schüler per Email zur Verfügung gestellt.

Wird ausschließlich ein Kurs in e-Learning gewünscht, kann eine Anmeldung dafür vom Schüler auch direkt auf der Webseite von Waterworld durchgeführt werden.

1.b   Anmeldung/Reservierung für Segeltörns.

Nachdem wir eine Anmeldung erhalten, wird diese als verbindlich festgehalten. Eine Reservierung hat lediglich für 14 Tage Gültigkeit. Tritt ein Teilnehmer von einem gebuchten Segeltörn (Praxisausbildung oder Prüfungstörn) zurück, so kann er für diesen Termin einen Ersatzteilnehmer stellen, der für ihn am Törn teilnimmt. Ein genereller Rücktritt nebst (anteiliger) Kostenerstattung, ist aus organisatorischen Gründen nur bis spätestens 2 Monate vor dem geplanten Termin möglich. Kursgebühren für einen Segeltörn sind innerhalb von 2 Wochen, nach Teilnahme- und Durchführungszusage durch Waterworld, zu begleichen. Eine rechtsverbindliche Teilnahme an dem gebuchten Segeltörn besteht erst nach Zahlungseingang. Findet dieser verspätet statt, ist eine Teilnahme am Segeltörn unter Umständen ausgeschlossen da Waterworld in manchen Fällen in Vorleistung treten muß. Dieses entbindet jedoch nicht von der Bezahlung des gebuchten Segeltörns. Der Teilnehmer wird nach Zahlungseingang auf den nächstmöglichen Törn umgebucht. Eine eigenmächtige Nichtteilnahme durch den Törnteilnehmer oder ein nicht rechtzeitiges Begleichen der Törngebühr kommt einer verspäteten Absage gleich und es besteht dennoch eine Zahlungsverpflichtung.

1.c   Mindestteilnehmerzahl.

Sollte ein höherer Theoriekurs (SKS/SSS/SHS), eine Praxisausbildung für einen Seeführerschein (SKS/SSS) oder ein Segeltörn (Skippertraining) nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreichen, behalten wir uns das Recht vor, den entsprechenden Kurs oder Törn aus Kosten- bzw. Sicherheitsgründen nicht durchzuführen bzw. zu verlegen. In diesem Fall werden die Teilnehmer mindestens 2 Wochen vor Antritt benachrichtigt.

2.a   Kursverlauf.

Ein Theorie und/oder Praxiskurs, für die amtlichen Führerscheine SBF Binnen oder See, sollte innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein. Liegen zwischen dem Kursbeginn und einem ersten möglichen Prüfungstermin mehr als 12 Monate, aus Gründen die Waterworld nicht zu vertreten hat, wird erneut eine Kursgebühr in Höhe von bis zu 50 % der aktuellen Kursgebühren fällig.

2.b   Theorieunterricht.

Unsere Kursgebühren verstehen sich bis zur bestandenen Prüfung. Muß wider Erwarten ein Teilnehmer die Theorieprüfung wiederholen, so geschieht dieses zu eigenen Lasten, die Prüfungsgebühren betreffend, der erneute Besuch eines Theoriekurses bleibt jedoch ohne Berechnung.

2.c   Praxisstunden.

In unseren Kursgebühren zu den amtlichen Sportbootführerscheinen Binnen und See (unter Motor) sind alle zu absolvierenden Motorbootfahrstunden und die Prüfungsfahrt bereits enthalten. Benötigt ein Teilnehmer jedoch mehr als die üblichen 5-6 Übungseinheiten, so gehen die darüberhinausgehenden Fahrstunden (je 45 Minuten) je 40.- Euro zu gesonderter Berechnung.

3.a   Prüfungen.

Alle Prüfungen werden durch uns, oder unsere Beauftragten, bei den zuständigen Prüfungskommissionen des DMYV und des DSV angemeldet und von diesen in eigener Verantwortung durchgeführt. Für ausfallende oder vom Prüfungsausschuss verschobene Prüfungstermine übernehmen wir keine Haftung. Eine Minderung des Kurs- oder Törnpreises ist in diesem Fall nicht möglich. Es besteht kein Anspruch auf eine Prüfungsteilnahme ohne eine fristgerechte Anmeldung, ohne rechtzeitige Abgabe der vollständigen Meldeunterlagen und der fristgerechten Begleichung der amtlichen Gebühren.

3.b   Fristen für Prüfungstermine.

In der Prüfungsordnung der Verbände sind verschiedene Fristen (12 bis 24 Monate) für die Anerkennung bereits absolvierter Prüfungsteile oder von Teilprüfungen festgelegt. Unterlässt ein Prüfling die Überwachung dieser Termine und es verfallen einer oder mehrere dieser bereits absolvierten Prüfungsteile, so ist nicht Waterworld für die rechtzeitige oder erneute Meldung zu einem fristgerechten Prüfungstermin verantwortlich.

3.c   Rücktritte von Prüfungen.

Rücktritte von Prüfungen sind möglich. Ein Kandidat gilt als „nicht erschienen“ und Teile der Prüfungsgebühren verfallen (Änderung der Gebührenordnung vom 01.01.2022). Wir haben die Möglichkeit diesen Prüfling für einen späteren Termin umzumelden, jedoch müssen zu den bereits gezahlten Gebühren 25.- Euro erneut entrichtet werden. Besteht der Kandidat einen theoretischen Teil einer Prüfung nicht, kann er den Theoriekurs innerhalb eines Jahres kostenlos wiederholen. Erneut anfallende Prüfungsgebühren gehen zu Lasten des Prüflings.

3.d   Prüfungsgebühren.

Prüfungsgebühren sind in den Lehrgangsgebühren nicht enthalten und werden nach den aktuellen amtlichen Gebührenlisten der Prüfungsausschüsse DSV und DMYV erhoben. Mit der Anmeldung zu einer Prüfung durch die Schule, wird eine Anmeldegebühr für die Prüfung oder die komplette Prüfungsgebühr an den Prüfungsausschuss überwiesen. Spätestens am Prüfungstag wird diese mit dem Prüfling, am Ort der Prüfung, mit der Gesamtprüfungsgebühr (zuzügl. Fahrtkostenzuschuß des PA, o.ä.) verrechnet.

4.   Persönliche Fitness.

Teilnehmer an Seetörns und Binnenpraxiskursen erklären, daß sie mindestens 30 Minuten in freiem Wasser schwimmen können und gesund sind.

5.   Weisungsbefugnis.

Unsere Ausbilder und Skipper sind in allen ausbildungsrelevanten Belangen weisungsbefugt. Im besonderen in seemännischer und navigatorischer Hinsicht, gegenüber allen Kurs- und Törnteilnehmern. Werden solche sicherheitsrelevanten Weisungen nicht befolgt, führt dies zum Ausschluß aus dem Kurs oder Seetörn.

6.   Haftung durch Waterworld.

Für Ausfälle von Kursen, Verzögerungen (siehe Pandemie der Jahre 2020-2022) bei deren Durchführung oder Verlegung von Terminen, Personen- oder Sachschäden, die während eines Theoriekurses, eines Binnenpraxiskurses oder Seetörns entstehen, Kursverlegungen die infolge von Witterungsumständen entstehen die Waterworld nicht zu vertreten hat, haftet Waterworld nur insoweit, als diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Ausbilder entstanden sind und nicht durch vorhandene Versicherungen getragen werden.

Kann ein Teilnehmer den gebuchten Kurs nicht besuchen, so wie es ursprünglich geplant war, macht Waterworld höhere Gewalt als Ausschluss Kriterium geltend, da auch wir weisungsgebunden sind, wie es in der Pandemie der Fall war. Kann der Kursteilnehmer durch die Besucherregelungen (3G/2G/2G+) nicht am Unterricht teilnehmen hat Waterworld dies nicht zu vertreten.

7.   Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

8.   Gerichtsstand ist Bad Kissingen.

 

 

Zusätzliche Bedingungen für Theorie- und Binnen-/Seepraxiskurse.

1.   Gebühren.

Binnen-/Seepraxis und Theoriekursgebühren werden mit der Anmeldung fällig und sind spätestens am ersten Kurstag zu begleichen.

2.   Rücktritt von diesen Theoriekursen und Binnen-/Seepraxiskursen.

Der Rücktritt von diesen Theorie- und Binnen-/Seepraxiskursen muß schriftlich erfolgen. Geschieht dies wenigstens 14 Tage vor Kursbeginn, werden bereits gezahlte Kursgebühren nach Abzug der Anzahlung für eventuelle  Aufwendungen gegen Nachweis zurückerstattet. Tritt ein Teilnehmer später zurück, wird die halbe Kursgebühr berechnet.

 

Zusätzliche Bedingungen für Segeltörns.

1.   Gebühren.

Mit der Anmeldung zu einem Törn wird die Anzahlung, meist 50%, fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Törnbeginn zu begleichen.

2.   Bordkasse.

Der Törnpreis enthält keine Kosten für Bordverpflegung, Treibstoff, Hafengebühren oder andere, durch den Törn und den Gebrauch der Yacht entstehenden Kosten, wie z.B. Prüfungsgebühren. Diese werden aus einer gemeinsamen Bordkasse beglichen, in die alle Törnteilnehmer außer dem Skipper einzahlen. Überschüsse der Bordkasse werden am Ende eines Törns wieder ausbezahlt. Die Bordkasse wird durch einen an Bord zu bestimmenden Teilnehmer der Crew geführt.

3.   Verspätung bei der Anreise.

Für die pünktliche Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich. Das Schiff wird zur vereinbarten Zeit durch Waterworld zur Verfügung gestellt. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so hat er die Folgen selbst zu tragen. Der Skipper ist nicht verpflichtet auf verspätete Teilnehmer zu warten. Ein Schadenersatzanspruch wegen eigener Verspätung der Teilnehmer gegenüber Waterworld besteht nicht.

4.   Bei Ausfall des Törns.

Waterworld ist berechtigt noch vor Beginn von einem Törn zurückzutreten, wenn dessen Durchführung auf Grund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluß nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Krieg oder innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, Nichterreichen einer für die sichere Yachtbedienung notwendigen Teilnehmerzahl von vier Personen, unvorhersehbare mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie oder schweres Wetter. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

5.   Risikogemeinschaft.

Eine Crew ist eine Risikogemeinschaft, deshalb stellt jeder seinen Teil an einer möglichen Gesamtkaution von Euro 750 – 2.500, –  je nach Schiffsgröße oder Seegebiet. Diese dient als Sicherheit für eventuelle Schäden. Verursacht jemand einen Schaden eindeutig allein, muß er den Schaden selbst ersetzen. Ist der Schaden bei einer Teamarbeit entstanden oder der Verursacher läßt sich nicht feststellen, ersetzt die Crew den Schaden gemeinsam. Das Bordrisiko trägt jeder selbst. Schadenersatz kann von anderen Crewmitgliedern nur bei vorsätzlicher Schädigung, vom Skipper oder Waterworld, nur bei grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Deshalb empfehlen wir den Abschluß einer Kautionsversicherung über die Schule.

6.   Törnroute.

Die Törnroute wird vom Schiffsführer in Absprache mit der Crew und den Wind- und Wetterbedingungen festgelegt. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm ausbildungstechnisch, seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Minderung der Törngebühren.

7.   Zeitplan.

Sollte der vereinbarte Zeitplan aus Gründen höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, so kann Waterworld keine Haftung für Folgeansprüche übernehmen.

8.   Reiserücktrittsversicherung.

Der Rücktritt eines gebuchten Törnteilnehmers muß schriftlich erfolgen und ist nur dann möglich, wenn eine Ersatzperson gestellt wird, welche von Waterworld akzeptiert werden muß, und im vollem Umfang in den Vertrag eintritt. Wir empfehlen deshalb den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung. Hierdurch kann Waterworld den übrigen Törnteilnehmern garantieren, daß ein bereits bestätigter Törn auch ohne Mehrkosten durchgeführt werden kann.

9.   Haftungsausschluss.

Die Haftung aus diesem Vertrag wird, soweit zulässig, auf den dreifachen Törnpreis beschränkt. Schadensersatzansprüche, die über die Leistungen der Haftpflicht – oder Kaskoversicherung des Schiffes hinausgehen, werden ausgeschlossen.

Anschrift:

Wassersportschule Waterworld
Poppenlauerer Straße 29
97711 Maßbach
phone: +49 (0) 9735 8288533
mobile: +49 (0) 170 8631041
E-mail: info@waterworld.de

Inhaber: Peter Motschiedler

 

Ust-ID:
DE204886813

Verantwortlich für den Inhalt:

Peter Motschiedler

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